15-01-2010, 11:15
Ja, das Kind lebt im OLG Bezirk München. Ich habe in einem älteren Urteil was gefunden, dort wird damit argumentiert,
"Sweit die Erschwernisszulage aufgrund einer erheblich belastendenArbeit, die den normalen Lebensrythmus spürbar beeinträchtigt, bezahlt wird, steht dem Empfänger 1/3 der Zuschläge als Ausgleich der erheblichen Belastungen ungeschmälert zu, denn wer diese belastung aufsich nimmt, soll dadurch in die Lage versetzt sein, sich als Ausgleich eine etwas aufwändigere Freizeit und Erholungsgestaltung leisten zu können. darüber hinnaus soll der Anreiz geschaffen werden, die Arbeit unter den erschwerten bediungen auch in Zukunft auszuüben, was letzendlich auch den Unterhaltsberechtigten zugutekommt (OLG München, NJW1982, 835 für Schichtzuschläge).
Ich bin nicht!! meiner Ausbildung entsprechend, im 4 Schicht Systen, bei einer 7 tage (56h Woche) tätig. Meinen erlernten Beruf gibt es in unserer Gegend (Mitteldeutschland) nicht mehr. Fahrtkosten wurden beim JA mit 195 € angerechnet. (244 Arbeitstage 16 km).Bereinigtes Einkommen von 1184€ soweit korrekt.
Was wird direkt an Krediten angerechnet?.. Autoanschaffung wird mit den Fahrtkilometern verrechnet.. soweit klar. was ist mit "Dispoausgleich" für notwenigen neue Anschaffungen (bei fast 13 Jahren Unterhaltzahlung an der Mangelfallgrenze) (Waschmaschiene, Zahnersatz, Renovierung von Wohnung, Kleidung??).
was ist mit Fahrtkosten zum Töchterlein? Umgangskosten des bisherigen spärlichen Umgangs, der bisher vom KV finanziert wurde?
Muss dazu sagen mein Unterhalt hat sich von Mitte 2008 auf 2009 von 210€ auf 295 erhöht.. die KM hat ausgeschlafen gehabt.Titel ist bis Jahresende 2009 befristet gewesen. Umgang natürlich durch die Erhöhung und ca 500km einfache Fahrtstrecke nicht mehr möglich gewesen. JA wollte die Kosten nicht mit einfliessen lassen. KM möchte natürlich auch die Kosten nicht tragen.
denk mal, die Tage wird die Gutste munter werden. wenn weniger Geld kommt, das heist, 210 € wieder. Ab wann kann die KM rückwirkend Ansprüche stellen, das heist, ab welchen Tag ist der Januar gegessen?
"Sweit die Erschwernisszulage aufgrund einer erheblich belastendenArbeit, die den normalen Lebensrythmus spürbar beeinträchtigt, bezahlt wird, steht dem Empfänger 1/3 der Zuschläge als Ausgleich der erheblichen Belastungen ungeschmälert zu, denn wer diese belastung aufsich nimmt, soll dadurch in die Lage versetzt sein, sich als Ausgleich eine etwas aufwändigere Freizeit und Erholungsgestaltung leisten zu können. darüber hinnaus soll der Anreiz geschaffen werden, die Arbeit unter den erschwerten bediungen auch in Zukunft auszuüben, was letzendlich auch den Unterhaltsberechtigten zugutekommt (OLG München, NJW1982, 835 für Schichtzuschläge).
Ich bin nicht!! meiner Ausbildung entsprechend, im 4 Schicht Systen, bei einer 7 tage (56h Woche) tätig. Meinen erlernten Beruf gibt es in unserer Gegend (Mitteldeutschland) nicht mehr. Fahrtkosten wurden beim JA mit 195 € angerechnet. (244 Arbeitstage 16 km).Bereinigtes Einkommen von 1184€ soweit korrekt.
Was wird direkt an Krediten angerechnet?.. Autoanschaffung wird mit den Fahrtkilometern verrechnet.. soweit klar. was ist mit "Dispoausgleich" für notwenigen neue Anschaffungen (bei fast 13 Jahren Unterhaltzahlung an der Mangelfallgrenze) (Waschmaschiene, Zahnersatz, Renovierung von Wohnung, Kleidung??).
was ist mit Fahrtkosten zum Töchterlein? Umgangskosten des bisherigen spärlichen Umgangs, der bisher vom KV finanziert wurde?
Muss dazu sagen mein Unterhalt hat sich von Mitte 2008 auf 2009 von 210€ auf 295 erhöht.. die KM hat ausgeschlafen gehabt.Titel ist bis Jahresende 2009 befristet gewesen. Umgang natürlich durch die Erhöhung und ca 500km einfache Fahrtstrecke nicht mehr möglich gewesen. JA wollte die Kosten nicht mit einfliessen lassen. KM möchte natürlich auch die Kosten nicht tragen.
denk mal, die Tage wird die Gutste munter werden. wenn weniger Geld kommt, das heist, 210 € wieder. Ab wann kann die KM rückwirkend Ansprüche stellen, das heist, ab welchen Tag ist der Januar gegessen?