15-01-2010, 18:13
Trotz Geburtenrückgang!
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Dezember 2009 – II C 4 – FJ 0111/06/0002 –
Gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine Einwilligung nach Artikel 112 des Grundgesetzes erteilt hat, bei Kapitel 17 10 Titel 632 07 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 17 Mio. Euro zu leisten.
Der Mehrbedarf beruht auf gestiegenen Zahlen der Anspruchsberechtigten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Absatz 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/004/1700417.pdf
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Dezember 2009 – II C 4 – FJ 0111/06/0002 –
Gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine Einwilligung nach Artikel 112 des Grundgesetzes erteilt hat, bei Kapitel 17 10 Titel 632 07 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 17 Mio. Euro zu leisten.
Der Mehrbedarf beruht auf gestiegenen Zahlen der Anspruchsberechtigten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Absatz 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/004/1700417.pdf