15-01-2010, 19:33
(15-01-2010, 19:26)beppo schrieb: Aber wieso eigentlich BMF?Artikel 112 GG
Ist das nicht Sache der Kommunen?
Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen. Sie darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden. Näheres kann durch Bundesgesetz bestimmt werden.
Denn sie wissen nicht, was sie tun.