16-01-2010, 11:07
(16-01-2010, 10:22)beppo schrieb: Oder genauer, was für Nachteile habe ich, wenn ich mein ALG1 nicht freiwillig abliefere, sondern pfänden lasse?Mir wurde ein Teil meines Gehaltes gepfändet. Nachteile hatte ich dadurch bei meinem Arbeitgeber nicht. Sonst eigentlich auch nicht. Ich mußte allerdings unsere Rechtsabteilung aufklären, da die den Pfändungsbeschluß nicht richtig verstanden hatten. Da der KU immer regelmäßig von mir gezahlt wurde, hatte mir der Pfändungsrichter mehr gelassen, als er hätte machen müssen. Im Nachhinein muß ich dem dankbar sein. Hätte er so viel pfänden lassen, wie er nach EU-Urteil gedurft hätte, wären mir nur noch ca. 500 Euro im Monat geblieben. Das lag daran, weil sich das EU-Urteil auf das Jahresgehalt des Jahres bezog, in dem ich sehr viel zusätzliche, aber nicht regelmäßig, Zusatzeinnahmen hatte. (Überstunden oder Rufbereitschaft). Wäre vielleicht auch was für Dich. Also den KU immer nach aktuellem Titel zahlen (oder den jetzt höheren) und nur um den EU feilschen. Vielleicht hast Du dadurch ja auch einen einsichtigen Pfändungsrichter.