16-01-2010, 11:45
(16-01-2010, 11:30)beppo schrieb: Wieso Pfändungsrichter?Sie kann hinlaufen, wohin sie will. Jedoch bedarf es eines Gerichtsvollziehers zur Eintreibung. Dafür benötigt sie erst noch einen "Pfändungs- und Überweisungsbeschuß". Den darfst Du natürlich auch noch zahlen.
Sie hat doch einen Titel und kann damit direkt los laufen!
![Wink Wink](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/wink.gif)
(16-01-2010, 11:30)beppo schrieb: Und wenn ich ab Juni 2.000,- ALG 1 bekomme und weiterhin über 1.000,- KU bezahle, laufe ich dann nicht Gefahr, dass er mir dann das ganze ALG 1 für EU zusätzlich pfändet?Dieses hatte "mein" Pfändungsrichter eben nicht gemacht.
(16-01-2010, 11:30)beppo schrieb: Das Ziel ist ja grade, dass er nur rund 1.350,- pfänden kann und damit primär den KU bedient!WAS Deine Ex dann pfänden will, muß sie dem Pfändungsrichter klar machen. Der KU war bei mir nie eine Frage. Daher konnte meine Ex nur den EU pfänden. Deine Ex kann natürlich auch den KU pfänden lassen. Könnte sich dann mit Deiner KU Zahlung überschneiden. ==> Arschkarte gehabt!
(16-01-2010, 11:30)beppo schrieb: Meine Älteste, voreheliche bekommt auch 420,- €, die sind aber nicht tituliert. Soll ich das titulieren lassen, damit sie nicht unter den Tisch fällt?Würde ich machen. Sonst könnte das erste Kind leer ausgehen. ==> Noch mehr Streß!
Zitat:Muss ich vorher irgendwas tun? Zum Gericht, zur Bank?p hatte oben etwas geschrieben. Ansonsten hatte ich schon lange vorher den Dispo meines Kontos auf Null gesetzt. Wenn Du z.B. einen Dispo von 8000 Euro hast, könnte dieses direkt gepfändet werden. Hättest dann schon 8000 Euro weniger Schulden.
![Wink Wink](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/wink.gif)