16-01-2010, 17:32
(16-01-2010, 14:43)beppo schrieb: Mit 2.700,- € Unterhalt bei 2.000,- € ALG1 bin ich mit Minus 700,- deutlich unter der Armutsgrenze.Deshalb schrieb p ja oben: "Sofort Abänderungsklage unter Aussetzung der Vollstreckbarkeit der alten Titel einreichen."
(16-01-2010, 17:25)Exilierter schrieb: Habe ich was nicht mit bekommen? Wer muss 2.700 Euro Unterhalt zahlen?Der Thread Starter.