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Anhörung zur Reform des Versorgungsausgleichs
#8
Jetzt also Anwalt Jörn Hauss, und sein langatmiges Elaborat, man merkt dass er fürs Briefe schreiben bezahlt wird:

Seine Einleitung ist lustig, er fängt damit an dass er bereits Business mit der neuen Regelung macht: "Ich habe seit Frühjahr 2008 in etwa zehn ganz- oder halbtägigen Seminaren das Konzept des neuen Versorgungsausgleichs der Anwaltschaft vorgestellt.". Sodann folgt gleich die Kritik an den Entwürfen: "Angesichts der großen wirtschaftlichen Bedeutung des Versorgungsausgleichs für die Parteien, führt der Verzicht auf einen vorzeitigen Versorgungsausgleich dazu, dass die Anwaltschaft nach Ablauf des Trennungsjahrs die von ihr vertretenen Ausgleichspflichtigen - (...) – auf die versorgungsrechtlichen Folgen des Verzichts auf die Einreichung des Scheidungsantrages hinzuweisen hat. Es wird dadurch für die Eheleute ein wirtschaftlicher Druck auf Einleitung des Scheidungsverfahrens erzeugt.". Und treuwidrige Manipulationen des Pflichtigen seinen ja "familienrechtlicher Alltag". Wieder mal überall Drückeberger. Forderung: Vorgezogenen Versorgungsausgleich einführen.

Weiterer Punkt: Er hätte gerne Tricks, damit mehr Geld von Männern mit geringerer Lebenserwartung an Frauen mit höherer Lebenserwartung fliesst, denn die Rechte der Männer sind deswegen blöderweise auch geringer. Einer seiner Vorschläge ist eine Abfindung. Leider: "Sie scheitert indessen vielfach an mangelnder Leistungsfähigkeit. So wären zur Begründung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente in Höhe von 300 € eines 65 Jahre alten Mannes durch eine ausgleichspflichtige Frau ein Betrag von 50.000 € aufzubringen.". Zugelangt werden muss aber trotzdem: "Gleichwohl wird es Fälle geben, in denen der ausgleichspflichtige Gatte in der Lage ist, ohne Gefährdung seines eigenen Unterhaltsbedarfs und des Bedarfs der ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen, die schuldrechtliche Ausgleichsrente an den ausgleichsberechtigten Gatten zu zahlen. In diesen Fällen ist die Abfindung m.E. bis zur Höhe der monatlich geschuldeten Ausgleichsrente an den ausgleichsberechtigten Gatten zu zahlen." Anwältchen Hauss hat gut aufgepasst, denn all die Szenarien führen zu hohen Streitwerten, die seine Kasse fröhlich klingeln lassen.

An kleinen Fällen möchte er aber auch verdienen, Bagatellansprüche sollen seiner Ansicht nach ebenfalls ausgeglichen werden. So gehts grad weiter, der nächste Hauptpunkt von Hauss lautet "Plädoyer für die Anhebung der Gebührenstreitwerte, § 50 GKFamS". Es sei alles so viel Arbeit und wenig Ertrag. Sprachs, steig in seinen Daimler und fuhr zurück in seine Kanzlei in guter Lage in der Duisburger Innenstadt.


Rentenberaterin Dagmar Niehaus: Reform ist nötig, aber kritikwürdige Inhalte im Entwurf. Sie möchte auch Ausgleiche für kurze Ehen, wenn einer der Ehegatten das wünscht (ist ja klar, dass Exen das natürlich alle tun werden sofern auch nur ein Groschen dabei rausspringt, den man dem Ex abnehmen kann). Als eine der wenigen sieht sie auch die entstehenden Probleme der privaten Versorgungsträger: "Die betrieblichen Versorgungssysteme werden durch die Aufnahme der ausgleichsberechtigten Personen belastet durch organisatorischen Mehraufwand, Handhabung der Versteuerung und Verbeitragung. Der Versorgungsträger kann diese Kosten mit den Anrechten beider Ehegatten verrechnen, soweit sie angemessen sind." Der Pflichtige solle auch noch dafür zahlen, dass ihm die Rente weggenommen wird: "Darüber hinaus gebe ich zu bedenken, dass auch im Falle der externen Teilung Einrichtungskosten für die neu zu begründende Versorgung anfallen können, die dann allein zu Lasten der ausgleichsberechtigten Person gehen. Diese Kosten müssten hälftig von der ausgleichspflichtigen Person übernommen werden.". Geringfüfigkeit will sie auch nicht gelten lassen.

Kritikwürdig sieht sie auch fehlende Anspassung bei privater Vorsorge: "Ausgeschlossen hiervon sind die Renten der privaten und betrieblichen Altersversorgung. Im Falle der Anpassungsfälle wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person ist dies – zumindest bei interner Teilung - unverständlich. Man wird dem ausgleichspflichtigen Ehegatten im Falle des Versterbens seiner geschiedenen Ehefrau kurz nach Eintritt des Versorgungsfalles nicht erklären können, warum nun eine Kürzung seiner gesetzlichen Rente rückgängig gemacht werden kann, aber eine Kürzung seiner betrieblichen Altersversorgung - trotz interner Teilung - bestehen bleibt."


Der Herr Professor Ruland aus München lässt sogar 40 Seiten ab. Die kurzer Ehedauer soll gestrichen werden, Geringfügigkeit soll gestrichen werden. Leider sind seine Ausführungen alles andere als geringfügig, sein leiernder, komplizierter Stil führte bei mir leider nur zu einem akuten Schlafbedürfnis. Er hat sage und schreibe 15 genaue Änderungswünsche, von denen einige aufgrund ihrer Kuriosität wenigstens zum lächeln animieren. So soll nichtehelichen Lebensgemeinschaften ein Versorgungsausgleich generell verwehrt werden, auch wenn sie ihn wollen (wurde ja auf dem Juristentag diskutiert, aber offenbar abgelehnt). Das sei einfach zu kompliziert in Kombination mit all dem anderen Scheidungskram, der ja bei Nichtehelichen anders wäre :-)


Für die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung nimmt Frau Uebelhack Stellung: Sie wünscht einen Ausschluss des Versorgungsausgleich mindestens bei Ehen unter drei Jahren, um alles zu vereinfachen. Verfallbare Anrechte möchte sie ebenfalls ausschliessen, würde bloss den Versorgungsträger belasten. Die Kosten für all die Teilerei müssten grundsätzlich die Ehegatten tragen, nicht der Versorgungsträger. Auch alle anderen ihrer Vorschläge haben Effizienz und Lastenabwendung von Versorgungsträgern zum Ziel, was nicht verwundert.

Nicht gefragt wurden die, um die es eigentlich geht, Interessengruppen von Geschiedenen. Die Juristen baldowern das alles unter sich aus. Nicht zur Debatte stand auch die Frage, statt komplexer Neuregelungen wegen komplexer Altregelungen den ganzen Versorgungsausgleichskomplex wieder ein Stück weit zurückzunehmen. So könnte man als ersten Schritt der Versorgungsausgleich nur noch für lange Ehen zulassen. Oder ihn in einem Ehevertrag explizit vorzuschreiben, ansonsten gibts ihn nicht. Das sind freilich Vorschläge, die all den Figuren im Rechtsausschuss kalte Schauer über den Rücken jagen. Weniger, einfacher, zurück zu Standards anderer europäischer Länder, das sind Horrorvorstellungen für das deutsche Juristenpack.
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RE: Anhörung zur Reform des Versorgungsausgleichs - von p__ - 06-12-2008, 17:03

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