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Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt
#2
1. Nein. Die werden immer alles wissen wollen und niemals Ruhe geben. Bei mir fragen sie immer jährlich, obwohl die Zweijahresfrist für Auskünfte gilt. Sie probieren es halt. Ich spiele mit und schicke immer ganze Stapel mit irgendwelchen sinnlosen Nachweisen hin, damit sie Arbeit haben und Ordner füllen müssen. Vollstopfen mit Nullkalorienfutter.
2. Wie lautet deine Frage?
3. Solange du nichts anderslautendes hörst, überweise weiter an die Ex. Die ARGE fordert die Ex zwar auf, kräftig Unterhalt aus dir rauszuholen und weist auf die Möglichkeit einer Beistandschaft hin, macht sich aber ungern Extraarbeit mit einer Anspruchsübertragung und eigenen Aktivitäten.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von p__ - 16-01-2010, 20:37
RE: Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von blue - 16-01-2010, 21:22
RE: Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von Exilierter - 17-01-2010, 13:58

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