18-01-2010, 14:38
Die Schwab!
Die unterschlägt wie selbstverständlich die notarielle Urkunde als Unterhaltstitulierungsinstrument.
Mit den Begriffen Jugendamt und Gericht wird wieder möglichst viel Angst und Schrecken verbreitet.
Ich habe mal überschlägig ausgerechnet wo die untere Einkommensgrenze für derzeit Pflichtige liegt, um nicht zum Mangelfall und somit Opfer richterlicher oder beiständischer Willkür zu werden.
Das Brutto liegt bei rund 2.100EUR.
Nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen(5% vom Netto), sowie privater Altersvorsorge (4% vom brutto) und Gewerkschaftsbeitrag (1% vom Brutto), landet er in der ersten Altersgruppe bei 1241EUR.
Und jetzt wird´s für den Verpflichteten interessant:
Ein JA besteht auf eine Beurkundung von 105%, weil der Mutter gegenüber eh nicht leistungsfähig, aber dem noch kleinen Kind gegenüber zum Zeitpunkt der Beurkundung ausreichend in der Tasche.
Wer´s macht, unterschreibt seinen eigenen Mangelfall für die dritte Altersstufe.
Eine zeitlich befristete (bis z.B. nächste Altersstufe) notarielle Beurkundung kostet eine Gebühr, die innerhalb eines Quartals wieder drin ist, wenn man denn irgendwie einen Titel beizubringen hat.
Der Weg ist legitim, weil Rechtssicherheit gegeben. Dass er besser ist, wird spätestens klar, wenn niemand aus der Mütterfraktion Auskunft darüber erteilen mag.
Das schont zudem zunächst Nerven und hilft unsägliche Sabbelei mit Milchbrötchen® zu vermeiden.
Bitte unbedingt beachten:
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#titel
Da weitere Kindesunterhaltserhöhungen bereits angekündigt sind und zudem das Wachstumsbeschleunigungsgesetz Verdiener mit höheren Einkünften stärker entlastet als solche mit geringeren, sollte hier mit Bedacht und Weitsicht vorgegangen werden, sonst hängt man am Haken.
Spielen erlaubt (aktueller Gehaltsrechner)!
Risiken bleiben selbstverständlich, wenn der Mangelfall eintritt, weil dann an den abzugsfähigen Aufwendungen geschraubt wird.
Zur privaten Altersvorsorge gilt, in Hamm 2010:
® Used by Permission
® Milchbrötchen: A translatemark of @vorsichtiger (Milchbrötchen = Beistand)
Die unterschlägt wie selbstverständlich die notarielle Urkunde als Unterhaltstitulierungsinstrument.
Mit den Begriffen Jugendamt und Gericht wird wieder möglichst viel Angst und Schrecken verbreitet.
Ich habe mal überschlägig ausgerechnet wo die untere Einkommensgrenze für derzeit Pflichtige liegt, um nicht zum Mangelfall und somit Opfer richterlicher oder beiständischer Willkür zu werden.
Das Brutto liegt bei rund 2.100EUR.
Nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen(5% vom Netto), sowie privater Altersvorsorge (4% vom brutto) und Gewerkschaftsbeitrag (1% vom Brutto), landet er in der ersten Altersgruppe bei 1241EUR.
Und jetzt wird´s für den Verpflichteten interessant:
Ein JA besteht auf eine Beurkundung von 105%, weil der Mutter gegenüber eh nicht leistungsfähig, aber dem noch kleinen Kind gegenüber zum Zeitpunkt der Beurkundung ausreichend in der Tasche.
Wer´s macht, unterschreibt seinen eigenen Mangelfall für die dritte Altersstufe.
Eine zeitlich befristete (bis z.B. nächste Altersstufe) notarielle Beurkundung kostet eine Gebühr, die innerhalb eines Quartals wieder drin ist, wenn man denn irgendwie einen Titel beizubringen hat.
Der Weg ist legitim, weil Rechtssicherheit gegeben. Dass er besser ist, wird spätestens klar, wenn niemand aus der Mütterfraktion Auskunft darüber erteilen mag.
Das schont zudem zunächst Nerven und hilft unsägliche Sabbelei mit Milchbrötchen® zu vermeiden.
Bitte unbedingt beachten:
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#titel
Da weitere Kindesunterhaltserhöhungen bereits angekündigt sind und zudem das Wachstumsbeschleunigungsgesetz Verdiener mit höheren Einkünften stärker entlastet als solche mit geringeren, sollte hier mit Bedacht und Weitsicht vorgegangen werden, sonst hängt man am Haken.
Spielen erlaubt (aktueller Gehaltsrechner)!
Risiken bleiben selbstverständlich, wenn der Mangelfall eintritt, weil dann an den abzugsfähigen Aufwendungen geschraubt wird.
Zur privaten Altersvorsorge gilt, in Hamm 2010:
Zitat:... beim Kindesunterhalt in Höhe von bis zu 4 %, soweit der Mindestunterhalt gedeckt ist.Die zuständigen Gerichte haben sich bereits auf den Mangelfall als Regelfall eingestellt - Widerstand, so die Botschaft, ist zwecklos!
® Used by Permission
® Milchbrötchen: A translatemark of @vorsichtiger (Milchbrötchen = Beistand)