18-01-2010, 14:58
(18-01-2010, 14:26)ZweiteEhefrauUndMutter schrieb: Am Samstag kam ein Brief per Einschreiben von seiner Ex, er solle doch bitte den neuen Unterhalt zahlen und zusätzlich noch für Januar 2010 nachzahlen, da habe er ja nur den alten Unterhalt gezahlt. (Ist das ganze überhaupt rechtens oder muss da ein offizielles Schreiben her?)
Leider ist das rechtens. Wie du ja schon gemerkt hast, gilt das Unterhaltsmaximierungsprinzip in diesem Land. Mit ihrer Forderung hat sie den Vater in Verzug gesetzt. Kindesunterhalt kann man zwar nicht immer rückwirkend fordern, aber die Forderung bezieht sich immer auf den Monat, in dem sie erhoben wird.
Zahlt er also im Januar den alten Satz und fordert sie am 31. Januar den neuen Satz, so gilt diese Forderung auch für den gesamten Unterhaltsmonat Januar, was zu einer erzwungenen Nachzahlung führt.
Die anderen von dir aufgeführten Punkte werden viele hier gar nicht mehr lesen. Das haben wir alles selber erlebt, das hören wir täglich, das ist uns bis in die letzte Faser unseres Daseins bekannt. Ich kann dir und deinem Mann nur raten, auf die aktive Seite zu wechseln, Anregungen dazu gibt es hier: http://www.trennungsfaq.com/sonstiges.html#unrecht
Das ist ein langer Weg, ein sehr langer Weg, auf dem man sich nicht frustriert stehenbleiben darf wenn sich nichts erreichen lässt. In vielen Dingen sind Vätergenerationen vor uns bereits jahrzehntelang gegen verschlossene Türen gerannt, bis das Hartholz schliesslich jetzt Risse bekommen hat.