20-01-2010, 22:11
Das Gericht gab der Beschwerde einer Mutter statt. Die von ihrem Mann getrennt lebende Frau hatte mit dem Vater zur Betreuung der beiden minderjährigen Kinder zunächst ein "Wechselmodell" vereinbart. Die Mutter machte nun geltend, der ständige Wechsel zwischen den beiden Haushalten führe zu einer hohen Belastung der Kinder, da sie nicht genau wüssten, wo ihr zu Hause sei.
Das übliche Spiel: Mama blockiert, Papa verliert. Die Kinder wurde natürlich der Mutter zugesprochen. Rums, Wechselmodell abgelehnt, und das, obwohl die Kinder angaben gleich viel Zeit mit dem Vater verbringen zu wollen. Der "Lebensmittelpunkt" soll wichtiger sein.
http://magazine.web.de/de/themen/gesundh...weise.html
Der Beschluß im Volltext:
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Displ...73A6FC670D}
Dem Wohl der Kinder entspricht nach Überzeugung des Senat eine Umgangsregelung, bei der die Kinder, ausgehend von einem Lebensmittelpunkt bei der Antragstellerin, den Antragsgegner regelmäßig und häufig sehen, aber mit einem klaren Aufenthaltsschwerpunkt bei der Antragstellerin.
Das übliche Spiel: Mama blockiert, Papa verliert. Die Kinder wurde natürlich der Mutter zugesprochen. Rums, Wechselmodell abgelehnt, und das, obwohl die Kinder angaben gleich viel Zeit mit dem Vater verbringen zu wollen. Der "Lebensmittelpunkt" soll wichtiger sein.
http://magazine.web.de/de/themen/gesundh...weise.html
Der Beschluß im Volltext:
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Displ...73A6FC670D}
Dem Wohl der Kinder entspricht nach Überzeugung des Senat eine Umgangsregelung, bei der die Kinder, ausgehend von einem Lebensmittelpunkt bei der Antragstellerin, den Antragsgegner regelmäßig und häufig sehen, aber mit einem klaren Aufenthaltsschwerpunkt bei der Antragstellerin.