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OLG Saarbrücken vom 10.12.2009 Az. 6 UF 110/08: Vater darf doch betreuen
#1
um dadurch Unterhalt zu sparen - jedenfalls dann, wenn die Eltern zuvor verheiratet waren und das gemeinsame Sorgerecht haben.

Im Rahmen der nach § 1570 BGB zu prüfenden kindbezogenen Gründe ist auch die Entlastung des betreuenden Elternteils durch den mitsorgeberechtigten, zur Betreuung des Kindes während der berufsbedingten Abwesenheit jenes Elternteils bereiten Elternteil von Bedeutung.
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cg...=0&Blank=1
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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OLG Saarbrücken vom 10.12.2009 Az. 6 UF 110/08: Vater darf doch betreuen - von borni - 21-01-2010, 12:49

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