21-01-2010, 14:51
Man darf gespannt sein, ob sich noch mehr Oberlandesgerichte ausserhalb der Sonderfallbehandlung aus der Deckung wagen. OLG Saarbrücken traut sich selbst nicht ganz und hat vorsorglich die Revision ausgeschlossen.
Der Fall ist allerdings ein Spezialfall, wie er kaum vorkommt. Der Vater muss auch mit Kind drei Jahre lang monatlich rund 3000 EUR Unterhalt zahlen (trotz unterhaltsrelevantem Einkommen der Ex von 1790,90 EUR!) und hat sicherlich einen sechs- oder sogar siebenstelligen Betrag an Zugewinnausgleich abgedrückt. Er war Vorstandsvorsitzender einer Bank. Der Champagnerverbrauch saarländischer Juristen wird durch diese Scheidung sicherlich steil ansteigen. Das Kind ist gross und hätte wahrscheinlich sowieso ganz zum Vater wechseln können. Die Ehe war keine lange Ehe.
Der Fall ist allerdings ein Spezialfall, wie er kaum vorkommt. Der Vater muss auch mit Kind drei Jahre lang monatlich rund 3000 EUR Unterhalt zahlen (trotz unterhaltsrelevantem Einkommen der Ex von 1790,90 EUR!) und hat sicherlich einen sechs- oder sogar siebenstelligen Betrag an Zugewinnausgleich abgedrückt. Er war Vorstandsvorsitzender einer Bank. Der Champagnerverbrauch saarländischer Juristen wird durch diese Scheidung sicherlich steil ansteigen. Das Kind ist gross und hätte wahrscheinlich sowieso ganz zum Vater wechseln können. Die Ehe war keine lange Ehe.