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OLG München 2 UF 1818/08 vom 9.4.2009: Auswandern mit Kind erlaubt
#1
OLG München Aktenzeichen 2 UF 1818/08 vom 9.4.2009

Gemeinsames Sorgerecht, 8jähriges Mädchen lebt bei Mutter, die mit dem Kind nach Mexiko auswandern will, wo sie einen Lover kennengelernt hat. Der Vater will daraufhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Mutter beantragt es ebenso.

Das Ergebnis der Amtsgerichtsrichter stand natürlich schon vorher fest, wie zu erwarten entscheiden auch die Richter des OLG München nach dem notwendigen formalen Blabla: "Im Ergebnis wurde der Kindesmutter vom OLG das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter übertragen." Zack und weg, das Stichwort der Hauptbegründung lautet Kontinuitätsprinzip. Das dürfte das am häufigsten genannte Unwort bei den massenhaften pro-Mama-Entscheidungen deutscher Gerichte sein.

Wie überaus grosszügig: "Dem Vater wurde ein umfangreicher Ferienumgang in mehreren Blöcken angeboten und das Gericht sah auch die Möglichkeit gegeben, dass Vater und Tochter mittels Fernkommunikation in regelmäßigem Kontakt stehen könnten."

Analog plädiere ich dafür, der Mutter umfangreichen Unterhalt in der Form zuzusprechen, dass der Vater die Geldscheine mittels Fernkommunikation der Mutter zeigt. Rechner, Internet, Kamera und einmal Monat knistert er ein bisschen mit Bargeld und wedelt mit den Scheinen. Das Kontinuitätsprinzip verlangt natürlich, dass das Geld bei ihm bleibt.

http://familienanwaelte-dav.de/aufenthal...ntscheidet und andere - nach dem Aktenzeichen suchen. Revision beim BGH ist möglich.
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OLG München 2 UF 1818/08 vom 9.4.2009: Auswandern mit Kind erlaubt - von p__ - 21-01-2010, 16:00

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