21-01-2010, 17:34
Da steht auch nicht mehr wie in hundert anderen ähnlichen Artikelchen. Ich wundere mich immer wieder, welche Myriaden von Anwältchensseiten und Juristenblättchenverkäufer es gibt, die immer dieselben Meldungen wiederkäuen und das das auch noch für "Content" halten. Die Kommentarfunktion hat man auch schonmal vorsorglich ausgeschaltet.
Interessieren würde mich vielmehr der niemals näher erklärte Schlusssatz, wonach eine BVerfG-Entscheidung zum Selbstbehalt anstehen würde. Können diese Wunderanwälte das nicht mal näher beleuchten? Oder ist Recherche, die über das Eintippen von google.de hinausgeht bzw. in den abonnierten Blättchen nachgucken für diesen Berufsstand bereits völlig unmöglich geworden? Was keinen Gebührensatz aus dem RVG bringt, existiert bei denen offenbar nicht.
Interessieren würde mich vielmehr der niemals näher erklärte Schlusssatz, wonach eine BVerfG-Entscheidung zum Selbstbehalt anstehen würde. Können diese Wunderanwälte das nicht mal näher beleuchten? Oder ist Recherche, die über das Eintippen von google.de hinausgeht bzw. in den abonnierten Blättchen nachgucken für diesen Berufsstand bereits völlig unmöglich geworden? Was keinen Gebührensatz aus dem RVG bringt, existiert bei denen offenbar nicht.