22-01-2010, 15:42
Richter Schmitts Einwendungen enttäuschen mich. Das sind Leerformeln, in sehr viele Worte verpackt. So lustlos wie sie daherkommen bezweifle ich, dass er die aus eigenem Antrieb geschrieben hat. Er wirkt eher traurig.
Gleich in Punkt 2 widerspricht er sich selbst, was seine ganzen Ausführungen in sich zusammenfallen lässt. Im ersten Satz muss er zugeben, dass das deutsche Recht keine Möglichkeit für die gemeinsame Sorge hergibt, danach fordert er einen "Beurteilungsspielraum" für Sorgerechtssachen, dieses Wort bringt er sage und schreibe neunmal, mit verschiedenen Begründungen! Weiterhin fordert er, dass man keine erzwungene Gemeinsamkeit einführend dürfe. Das geht aber völlig an der Sache vorbei, denn daran hindert ja den Gesetzgeber keiner. Geklagt wird schliesslich werden der grundsätzlichen Unmöglichkeit, weil kein Trauschein existiert. Der Gesetzgeber ist nicht daran gehindert, das Prinzip der gemeinsamen Sorge abzulehnen. Aber dann für alle und nicht aufgrund des Status "nichtehelich".
Entweder, Schmitt wurde hier etwas in die Feder diktiert oder er ist wirklich so dumm, die Definition von "Diskriminierung" nicht zu wissen. Das mutet seltsam an bei einem Gerichtshof, dessen Verfahren sich sehr oft um diesen Begriff drehen.
Für mich klären sich damit auch einige Bemerkungen aus Regierungskreisen in den Monaten vor dem Urteil. Die wussten schon lange vorher, was auf sie zukommt, man hat nur noch versucht, das Gericht nicht ganz zu verlieren. Schmitt hat wohl "gesungen", man hat versucht noch etwas zu retten.
Gleich in Punkt 2 widerspricht er sich selbst, was seine ganzen Ausführungen in sich zusammenfallen lässt. Im ersten Satz muss er zugeben, dass das deutsche Recht keine Möglichkeit für die gemeinsame Sorge hergibt, danach fordert er einen "Beurteilungsspielraum" für Sorgerechtssachen, dieses Wort bringt er sage und schreibe neunmal, mit verschiedenen Begründungen! Weiterhin fordert er, dass man keine erzwungene Gemeinsamkeit einführend dürfe. Das geht aber völlig an der Sache vorbei, denn daran hindert ja den Gesetzgeber keiner. Geklagt wird schliesslich werden der grundsätzlichen Unmöglichkeit, weil kein Trauschein existiert. Der Gesetzgeber ist nicht daran gehindert, das Prinzip der gemeinsamen Sorge abzulehnen. Aber dann für alle und nicht aufgrund des Status "nichtehelich".
Entweder, Schmitt wurde hier etwas in die Feder diktiert oder er ist wirklich so dumm, die Definition von "Diskriminierung" nicht zu wissen. Das mutet seltsam an bei einem Gerichtshof, dessen Verfahren sich sehr oft um diesen Begriff drehen.
Für mich klären sich damit auch einige Bemerkungen aus Regierungskreisen in den Monaten vor dem Urteil. Die wussten schon lange vorher, was auf sie zukommt, man hat nur noch versucht, das Gericht nicht ganz zu verlieren. Schmitt hat wohl "gesungen", man hat versucht noch etwas zu retten.