22-01-2010, 16:50
Das scheint was anderes zu sein, es geht nur um Sozialrecht, Bedarfsgemeinschaften mit beiden Eltern und Kindern. Welche Bindewirkung aufs Unterhaltsrecht kann davon ausgehen? Es scheint eher umgekehrt zu sein: Zwei Fälle monieren fehlende Altersstufen im Sozialrecht, die im Unterhaltsrecht immer schon vorhanden waren.