24-01-2010, 20:26
Uiiiiha! Diese niederschmetternde minutiöse Chronik kannte ich bisher nicht.
Und alle Anlagen fein säuberlich beigefügt!
Das nenne ich vorbildlich und dafür zolle ich Herrn Robert Schulte-Frohlinde Respekt.
Dass es sich insgesamt nur vordergründig um den alleinigen Ausschluss nichtehelicher Väter dreht, möchte ich an dieser Stelle ergänzend erwähnen, denn getrennt lebende und bereits geschiedene Väter wissen das.
Entweder als Bittsteller ein Gnadenbrot zu erhalten oder als Querulant geächtet und ausgeschlossen zu werden entspricht mitnichten der Erfahrung in einem tragischen Einzelfall.
Und der Grundstein hierzu liegt nach wie vor im Artikel 6 Absatz 4 des GG.
Ich danke dir, beppo!
Und alle Anlagen fein säuberlich beigefügt!
Das nenne ich vorbildlich und dafür zolle ich Herrn Robert Schulte-Frohlinde Respekt.
Dass es sich insgesamt nur vordergründig um den alleinigen Ausschluss nichtehelicher Väter dreht, möchte ich an dieser Stelle ergänzend erwähnen, denn getrennt lebende und bereits geschiedene Väter wissen das.
Entweder als Bittsteller ein Gnadenbrot zu erhalten oder als Querulant geächtet und ausgeschlossen zu werden entspricht mitnichten der Erfahrung in einem tragischen Einzelfall.
Und der Grundstein hierzu liegt nach wie vor im Artikel 6 Absatz 4 des GG.
Ich danke dir, beppo!