24-01-2010, 23:53
(24-01-2010, 23:46)p schrieb: Wie sind denn die Verhältnisse der Beteiligten zueinander? Warst du und Mutter verheiratet? Sind Mutter und Next verheiratet? Bei Anspruchskonkurrenz besteht normalerweise anteilige Haftung für den Betreuungsunterhalt. Für die Haftungsanteile gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden.
ich war nie verheiratet geschweige denn in einer beziehung mit der frau - alles andere ist eine lüge ...
der neue? keine ahnung, aber ich denke zumindest derzeit noch nicht, weiteres entzieht sich aber meiner kenntnis ...
zu den kindern, es wäre wahrscheinlich nach ablauf des dritten jahres, soweit ich es aber sehen könnte, ist ein neues kind von einem anderen eben kein grund hier den betreuungsunterhalt weiter zu billigen oder ist dies wie so alles natürlich auch wieder nur "hypothetisch" und sieht in der realität dann anders aus?
gruß
malko
malko