25-01-2010, 16:46
(25-01-2010, 16:34)p schrieb:(25-01-2010, 16:27)malko schrieb: naja stellt sich doch die frage, was passiert - wenn eine frau 2x betreuungsunterhalt "geltend" machen will ... obwohl ich mir denke, dass selbst das in deutschland problemlos möglich ist ...
Was soll passieren? Ist doch immer das Gleiche: Erst werden alle "Verpflichteten" zur Totalauskunft verdammt, dann folgt ein Brief mit unverschämten Forderungen. Läuft irgendwas nicht wie gewünscht, gehts halt vor Gericht.
genau das meine ich ja - in dem falle, einer der "möglich" pflichtigen nicht greifbar, dann greifbar, dann nimmt man doch den der greifbar ist oder nicht? naja ist alles sowieso nur hypothetisch ...
gruß
malko
malko