Nur dann, wenn er das Kind adoptiert, kann er es unterhaltsrechtlich berücksichtigen (siehe: BGH XII ZR 62/07 vom 1.10.2008).
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...lank=1.pdf
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...lank=1.pdf
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.