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BSG B14 AS 2/08 R: Mann muss für sein "Stiefkind" finanziell aufkommen
#6
Nur dann, wenn er das Kind adoptiert, kann er es unterhaltsrechtlich berücksichtigen (siehe: BGH XII ZR 62/07 vom 1.10.2008).
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...lank=1.pdf
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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RE: BSG B14 AS 2/08 R: Mann muss für sein "Stiefkind" finanziell aufkommen - von borni - 08-12-2008, 23:39
Schöne neue Welt = Schöne neue Familie? - von Gast1 - 29-12-2008, 02:08

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