09-12-2008, 17:58
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. August 2008, Az. 7 K 7038/06 B
Auch Trennungsväter, bei denen das Kind nicht dauernd wohnt können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1308 Euro im Jahr bekommen. Voraussetzungen:
- es ist mit Nebenwohnsitz beim Vater gemeldet, wo es die Wochenenden verbringt.
- der andere Elternteil, hier die Mutter, nimmt den Entlastungsbeitrag nicht in Anspruch, weil sie z.B. wieder mit jemand zusammenlebt.
http://www.finanzgericht.berlin.brandenb..._pressemit
Auch Trennungsväter, bei denen das Kind nicht dauernd wohnt können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1308 Euro im Jahr bekommen. Voraussetzungen:
- es ist mit Nebenwohnsitz beim Vater gemeldet, wo es die Wochenenden verbringt.
- der andere Elternteil, hier die Mutter, nimmt den Entlastungsbeitrag nicht in Anspruch, weil sie z.B. wieder mit jemand zusammenlebt.
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