(27-01-2010, 17:46)Stups schrieb: Zum EGMR-Urteil gehen die Überlegungen im Väterbereich aber doch schon etwas weiter.In welchem "Väterbereich"? Kommt mir eher wie ein Not-Gerücht vor...
(27-01-2010, 17:46)Stups schrieb: Interessant aber sind Überlegungen, was geschehe, wenn man als 1626a-Geschädigter einen Antrag auf geS stellte. Schon die Prüfung, ob der Antragsteller überhaupt antragsberechtigt ist, müßte den armen Kerl von Amtsrichter in Bedrängnis bringen.
Mir liegt sowas konkret vor. Bringt ihn gar nicht in Bedrängnis, sondern der Richter fordert im konkreten Fall den Vater auf, den Antrag zurückzuziehen, mangels Rechtsgrundlage, da er ihn sonst kostenpflichtig abweisen müsse. Vierzehn Tage Bedenkfrist. Fertig.
Was würdest du dem Vater raten? Würde er Unterstützung aus einem "Väterbereich" kriegen können? Welche?
Oder würden sich wieder bestimmte "Väterbereiche" in den Ergebnissen sonnen, wie bei Zaunegger, wo diese "Väterbereiche" in der Sache nix beigetragen haben?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #