27-01-2010, 21:19
(27-01-2010, 20:55)sorglos schrieb: Mir liegt sowas konkret vor. Bringt ihn gar nicht in Bedrängnis, sondern der Richter fordert im konkreten Fall den Vater auf, den Antrag zurückzuziehen, mangels Rechtsgrundlage, da er ihn sonst kostenpflichtig abweisen müsse. Vierzehn Tage Bedenkfrist. Fertig.
Deswegen meine ich, dass man den juristischen Aspekt unterordnen sollte. Es entspricht ja auch gar nicht unserem Ziel, in die gemeinsame Sorge per Gerichtsantrag zu kommen. Wir wollen sie so wie die Mutter, weil wir Elternteil sind.
Die Aufforderung zur Beurkundung der gemeinsamen Sorge sollten wir vielmehr an die Jugendämter schicken. Das ist die Behörde, die den gesetzlichen Auftrag hat, Beurkundungen zum Sorgerecht durchzuführen. "Jugendamt" ist ausserdem ein medienkompatibleres Stichwort. Natürlich wird das in der Sache auch nichts bringen, aber als PR-Aktion, um mehr öffentlichen Druck aufzubauen.