28-01-2010, 23:10
Diesem Vater wird vor Gericht vorgeworfen, die unterhaltstechnisch falsche Steuerklasse gewählt zu haben:
So war der Angeklagte in Vollzeit als Hausmeister beschäftigt und bekam laut Abrechnung nur rund 800 Euro ausgezahlt. "Ich habe mit dem Finanzamt Rücksprache gehalten und erfahren, er hätte sich in Lohnsteuerklasse 3 statt 5 besteuern lassen müssen, weil seine Ehefrau selbstständig ist", teilte die Jugendamtsmitarbeiterin mit.
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid...d/11613713
So war der Angeklagte in Vollzeit als Hausmeister beschäftigt und bekam laut Abrechnung nur rund 800 Euro ausgezahlt. "Ich habe mit dem Finanzamt Rücksprache gehalten und erfahren, er hätte sich in Lohnsteuerklasse 3 statt 5 besteuern lassen müssen, weil seine Ehefrau selbstständig ist", teilte die Jugendamtsmitarbeiterin mit.
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