29-01-2010, 11:37
(22-01-2010, 19:42)p schrieb: Es ist halt immer wieder derselbe Satz, der ohne Begründung gesagt wird, auch von Puls. Welches Verfahren warum sich etwas am Selbstbehalt oder der DD-Tabelle ändern soll, sagt keiner.
Das BVerfG entscheidet wohl auch noch über den Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige:
Schon bald werden sich Soyka und seine Kollegen wieder zusammensetzen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet vermutlich noch im ersten Halbjahr über den Hartz-IV-Regelsatz für Kinder und den Selbsthalt für Unterhaltspflichtige. Beides müsste sich in einer neuen Tabelle widerspiegeln. Diesmal, so hofft Jürgen Soyka, bleibt dann auch die Zeit für eine grundlegende Überarbeitung.
http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaf...ng-420229/
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.