29-01-2010, 22:46
Betreuungsunterhalt kassieren, weil Mama betreut, und gleichzeitig die kompletten Fremdbetreuungskosten an den Vater durchzureichen, weil Mama nicht betreut, ist sicher ein einmaliges "Meisterstück" im Famlienrecht. Aus 2 Zuständen, wird jeweils ein autonomer Anspruch gebastelt, die sich nicht gegenseitig aufheben, selbst wenn sie sich komplett widersprechen. Das ist so dermaßen krank, daß glaubt im Ausland niemand.