30-01-2010, 04:14
(29-01-2010, 22:46)lordsofmidnight schrieb: Betreuungsunterhalt kassieren, weil Mama betreut, und gleichzeitig die kompletten Fremdbetreuungskosten an den Vater durchzureichen, weil Mama nicht betreut, ist sicher ein einmaliges "Meisterstück" im Familienrecht.
Das ist zwar Tatsache, nur war Justizia so schlau, die KiTa-Kosten auf beide Erziehungsberechtigte hälftig aufzuteilen, damit es noch gerechter wird und frau sich damit in ihren eigenen Urteilen von vor einem Jahr widersprechen konnte.
Nur wer zu wenig verdient (also alle Mütter), muß nicht zahlen und der, der mehr verdient (alle Väter) muß alles zahlen.
Frau ist speziell bei dieser "Gesetzesinitiative" der unabhängigen Justiz in Deutschland von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Und das mit voller Absicht, weil zur gleichen Zeit von Frau die Kinderarmut bei Alleinerziehenden propagiert worden ist.
Tarnen, tricksen, täuschen - djb, BGH und BVerfG machen Politik im Sinne einer bestimmten Gruppe und scheinen Tacitus' Sprichwort über die verkommensten Staaten entsprechen zu wollen.
Master Chief
Seine Fans über ihn
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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