03-02-2010, 08:42
Werte Gemeinde!
Folgenden Fall möchte ich berichten:
Ein Freund bekam im Januar 2010 ein Schreiben vom Jugendamt: Inhalt Erhöhung des Kindesunterhalts wegen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes;
(Im September 2009 war er arbeitslos geworden).
Wir diskutierten kurz seinen Fall. Ich vertrat die Ansicht, dass bei einer Änderung der Zahllast durch ein Gesetz, somit eine Neufestsetzung der Zahllast, auch ein verringertes Einkommen entsprechend berücksichtigt werden muss (ohne Abänderungsklage!).
Auf mein Drängen legte er Widerspruch ein. Die Neufestsetzung müsse auch das gesunkene Einkommen (nun ALG II) berücksichtigen. Nach drei Wochen bekam er die Antwort vom JA und das gesunkene Einkommen wurde voll berücksichtigt!
Ergebnis: Haben sich die tatsächlichen Umstände geändert (gesunkenes Einkommen) ist dies bei einer Neufestsetzung/Erhöhung zu berücksichtigen.
Könnte dem ein oder anderen Zahler hier auch von Nutzen sein.
Grüsse
Nero
Folgenden Fall möchte ich berichten:
Ein Freund bekam im Januar 2010 ein Schreiben vom Jugendamt: Inhalt Erhöhung des Kindesunterhalts wegen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes;
(Im September 2009 war er arbeitslos geworden).
Wir diskutierten kurz seinen Fall. Ich vertrat die Ansicht, dass bei einer Änderung der Zahllast durch ein Gesetz, somit eine Neufestsetzung der Zahllast, auch ein verringertes Einkommen entsprechend berücksichtigt werden muss (ohne Abänderungsklage!).
Auf mein Drängen legte er Widerspruch ein. Die Neufestsetzung müsse auch das gesunkene Einkommen (nun ALG II) berücksichtigen. Nach drei Wochen bekam er die Antwort vom JA und das gesunkene Einkommen wurde voll berücksichtigt!
Ergebnis: Haben sich die tatsächlichen Umstände geändert (gesunkenes Einkommen) ist dies bei einer Neufestsetzung/Erhöhung zu berücksichtigen.
Könnte dem ein oder anderen Zahler hier auch von Nutzen sein.
Grüsse
Nero