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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
(04-02-2010, 11:43)beppo schrieb: Was für einen Grund könnte der VAfK dafür haben?

Das BMJ wird es wohl nicht gut finden, den vafk im Beirat und gleichzeitig das Vorgehen des vafk Mitglieds Schulze-Frohlinde zu haben, wie SF selbst schreibt. Also wird indirekt seitens des BMJ etwas gefordert, das den vafk zu zerreissen droht: Wohlverhalten und Mitarbeit oder keine Mitarbeit.

Ich halte das für eine absichtliche Zuspitzung des BMJ, das "teile und herrsche" Prinzip wird angewendet. Schliesslich klagt SF nicht im Namen des vafk, sondern privat. Mehr als die Hälfte der vafk - Mitglieder war schon in Gerichtsklagen verwickelt, im deutschen Familienrecht der Normalfall. Die Verbindung zwischen Beiratsmitarbeit und den SF-Klagen ist in Wirklichkeit überhaupt nicht vorhanden. Also setzt das BMJ einen Hebel im Machiavelli-Stil an und verlangt etwas, das viele Vereinsmitglieder nicht mittragen können. Im vafk wird das gewaltig Unfrieden stiften. Und es wird zur Explosion führen, wenn nachher doch wieder nur eine Antragslösung rauskommt (was sehr wahrscheinlich ist). Dann heisst es, man habe sich über den Tisch ziehen lassen und der vafk wäre mitverantwortlich für die Minimalste und Schlechteste aller Reformen, er hätte besser daran getan die Strategie von Schulze-Frohlinde zu unterstützen. Man wird sich wieder mal heftig streiten und sich voneinander abspalten. Dasselbe wie die letzten 30 Jahre. Das ist das einzige, was Väter kontinuierlich hinbekommen haben.
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