05-02-2010, 00:30
(05-02-2010, 00:12)Neflecrush schrieb: Weiter: 1520€ - 241€ = 1279€
Bis hierhin richtig. Danach nicht mehr. Dein Selbstbehalt beträgt maximal 995 EUR, somit stehen mindestens 284 EUR für Betreuungsunterhalt zur Verfügung. Ein Erwerbstätigenbonus spielt hier keine Rolle, da du sowieso nicht in die Nähe einer Halbteilung deines Einkommens kommst. Schon lange vorher wird der Selbstbehalt unterschritten.