06-02-2010, 14:49
Die Schwelle dafür ist niedrig und derselbe BGH hat gesagt, dass selbst bei einer Vollzeitbetreuung des Kindes noch ein Unterhaltsanspruch besteht. Gerichte und Leitlinien sagen im Prinzip nur: Bittebittebitte lieber Mamis, schreibt doch einen Satz als Begründung in euren Antrag, leider will es das böse Gesetz so, wir liefern euch auch die richtigen Textbausteine dafür."
Ein Nullurteil.
Ein Nullurteil.