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mein Kind wird 18 und ich bin arbeitslos ! Was nun ?
#25
Für eine Quittung nach Barzahlung sollte man einen Quittungsblock aus dem Schreibwarenladen nehmen und darauf unbedingt vermerken (Unterschriften natürlich auch):

1. Die Zahlung ist KINDESUNTERHALT
2. Für welchen Monat dieser Unterhalt gezahlt wird, Datum der Zahlung
3. Von wem an wen, voller Name und Geburtsdatum.
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RE: mein Kind wird 18 und ich bin arbeitslos ! Was nun ? - von p__ - 07-02-2010, 21:07

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