09-02-2010, 21:18
Bei einer Not-Op reicht die Zustimmung eines Elternteils.
Also nochmals, es kommt drauf an, ob du dich mit dem/der EX weiterhin gut verstehst _UND_ und willst, ob derjenige, wenn er im Ausland ist diese Pflicht auch tatsächlich ernstnimmt.
In meinem Falle, war das nicht möglich. nach den Epresserischen Versuchen meiner EX hab ich erstmal Strafanzeige gestellt, das ist kostenlos. Dann wurde mir dann jedliches ihrerseits Umgangsrecht entzogen. Wurde dann leider arbeitlos, als Rabenvater beschimpft. Alles nur weil Madam nicht ihre extravagante Lebenweise nicht fortführen konnte. Um dennoch dem Wohl des Kindes sicherzustellen, sprich ich hatte zum Glück keine Germanin als Eheweib, berät und hilft dir das Jugendamt. Auch als Rabenvater. Ich arbeite gerade an der Übertragung meines Sorgerechts an das Jugendamt.
Also nochmals, es kommt drauf an, ob du dich mit dem/der EX weiterhin gut verstehst _UND_ und willst, ob derjenige, wenn er im Ausland ist diese Pflicht auch tatsächlich ernstnimmt.
In meinem Falle, war das nicht möglich. nach den Epresserischen Versuchen meiner EX hab ich erstmal Strafanzeige gestellt, das ist kostenlos. Dann wurde mir dann jedliches ihrerseits Umgangsrecht entzogen. Wurde dann leider arbeitlos, als Rabenvater beschimpft. Alles nur weil Madam nicht ihre extravagante Lebenweise nicht fortführen konnte. Um dennoch dem Wohl des Kindes sicherzustellen, sprich ich hatte zum Glück keine Germanin als Eheweib, berät und hilft dir das Jugendamt. Auch als Rabenvater. Ich arbeite gerade an der Übertragung meines Sorgerechts an das Jugendamt.