09-02-2010, 21:57
(09-02-2010, 21:50)p schrieb: Viel einfacher ist es, der Mutter eine Vollmacht auszustellen, in Sorgerechtsangelegenheiten allein handeln zu dürfen.
muss solch eine vollmacht von irgendjemanden beglaubigt werden,oder reicht eine abmachung zwischen beiden elternteilen?
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen
Marcus Tullius Cicero
Marcus Tullius Cicero