10-02-2010, 04:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-02-2010, 04:48 von Master Chief.)
(09-02-2010, 22:08)p schrieb: Ich würde sie zur Sicherheit notariell beglaubigen lassen.
Ist unnötig. Einfaches, formloses Schreiben reicht.
Habe ich selber schon durch.
Und das allerbeste an einer Vollmacht: Man kann sie jederzeit wiederrufen.
Wird mit den Jahren zwar schwieriger und es läßt sich wohlmöglich trefflich hinterher drüber streiten und klagen. Deswegen mein Tipp: Reinschreiben, daß die Vollmacht für die Zeit der Abwesenheit in Deutschland gilt.
@herzschmerz: Vollmachten sind kein grober Unfug, denn sie werden gerichtlich anerkannt und erschweren Sorgerechtsentscheidungen (weil keine Änderung der Lebenswirklichkeit durch ein Urteil erfolgt) bis hin zur Unmöglichkeit.
Ich persönlich würde aber ohne Druck keine Vollmacht ausstellen, geschweige denn das gemeinsame Sorgerecht in Abrede stellen.
Das funktioniert vom Prinzip her immer, ganz egal wo man ist (was wärem, wenn Du auf Geschäfsreise in China wärst?) und die OP-Geschichte ist ein Hirngespinst von Exen, die die Alleinsorge aus Prinzip haben wollen.
Gruss,
Master Chief
Seine Fans über ihn
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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