10-02-2010, 09:56
(10-02-2010, 04:41)Master Chief schrieb: Ist unnötig. Einfaches, formloses Schreiben reicht.
Habe ich selber schon durch.
Ich dachte dabei weniger an die Wirkung der Vollmacht, sondern daran, dass der Ex das Fell juckt und sie plötzlich behauptet, irgendwas könne sie nicht allein machen. Beglaubigt kannst du nachweisen, dass die Ex eine Vollmacht hat.