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BGH XII ZR 123/08: Weiterer Betreuungsunterhalt muss bewiesen werden
#4
ich hab mal ne frage dazu - wenn es doch wirklich eine einzelfallentscheidung ist/sein soll - warum wird dann der unterhalt nicht nur für 3 jahre bewillig und muss dann automatisch nach 3 jahren auf den prüfstand? ist das nicht normalerweise die richtige konsequenz und wäre auch "zielführend" ?

ist die antwort wirklich so offensichtlich: dass hier kosten produkziert werden müssen, abänderungsklage etc pp
gruß
malko 
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RE: BGH XII ZR 123/08: Weiterer Betreuungsunterhalt muss bewiesen werden - von malko - 12-02-2010, 00:06

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