13-02-2010, 09:24
(12-02-2010, 22:52)Fluechtling schrieb: angenommen, ich habe vor den Titel zu bedienen. Gibt es eine reale Möglichkeit um den Mindestunterhalt (nach DD Tabelle) herumzukommen?
(bin Mangelfall)
Wird immer fiktives Einkommen unterstellt?
Diesmal vielleicht nicht aber früher oder später bei einem neuen Richter, einem neuen Beistand, einem neuen Verfahren, eigenen wirtschaftlichen Dellen wahrscheinlich doch. Das Kind ist erst vier, du hast laut Statistik noch 20 Jahre Zahlvaterschaft vor dir.
Wenn du jetzt "konform" handeln willst, musst du den üblichen Weg gehen. Immer den Mindestunterhalt zahlen, alle zwei Jahre komplette Auskunft geben, immer gut begründen können wieso dein Einkommen nicht höher ist. Einen neuen Titel vorab zu unterzeichnen hilft dabei nicht. Jugendamt oder Exenanwalt glauben immer, da wäre mehr rauszuholen und wollen immer volle Auskunft und klagen danach immer, wenn es Zweifel gibt.