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zahle zuwenig.......
#2
Bei 1700 EUR netto wärst du nach wie vor voll leistungsfähig und kein Mangelfall. Du wirst in Stufe 1 der aktuellen Düsseldorfer Tabelle gesetzt, vier Unterhaltsberechtigte. Das wären momentan 225*2 = 450 EUR und ab dem sechsten Geburtstag der Kinder 272*2 = 544 EUR. Deinen Selbstbehalt von 900 EUR kannst du vermutlich vergessen, der kann dir wegen der neuen Ehe gekürzt werden.

Höherer Unterhalt erst ab berechtigter Forderung. Da keine vorliegt, ist deine derzeitige Zahlung von 428 EUR rechtens und es kann auch nichts nachträglich gefordert werden. Achte darauf, dass deine "gesundheitlichen Gründe" wasserdicht bewiesen und dokumentiert sind, das wird noch in Thema, spätestens wenn du eine Abänderungsklage führst.

Klage auf ABR kannst du vergessen. Rausgeworfenes Geld.
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zahle zuwenig....... - von Happy trotz allem... - 14-02-2010, 21:04
RE: zahle zuwenig....... - von p__ - 14-02-2010, 21:36
RE: zahle zuwenig....... - von Happy trotz allem... - 14-02-2010, 22:21
RE: zahle zuwenig....... - von Happy trotz allem... - 15-02-2010, 00:21
RE: zahle zuwenig....... - von p__ - 15-02-2010, 10:00
RE: zahle zuwenig....... - von Happy trotz allem... - 15-02-2010, 13:45
RE: zahle zuwenig....... - von Happy trotz allem... - 15-02-2010, 23:48
RE: zahle zuwenig....... - von p__ - 16-02-2010, 00:07
RE: zahle zuwenig....... - von Happy trotz allem... - 16-02-2010, 00:48
RE: zahle zuwenig....... - von Happy trotz allem... - 17-02-2010, 00:31
RE: zahle zuwenig....... - von Happy trotz allem... - 17-02-2010, 12:04

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