15-02-2010, 05:18
Zitat:„Bin 45, schwerbehindert und habe Hartz IV beantragen müssen. Nach Auffassung der ARGE bin ich nicht hilfebedürftig, da zwei Personen in meiner Hausgemeinschaft leben. Ich habe untervermietet, da die Miete zu hoch ist und kleinere Wohnungen nicht zur Verfügung stehen. Nach der Berechnungstabelle vom 8. Februar 2010 muss sogar das völlig fremde Kind mit seinem Einkommen (Kindergeld, Unterhalt) für meinen Bedarf sorgen.“ Peter Benicek, Langenzenn (Bayern)
http://www.bild.de/BILD/politik/2010/02/...setze.html