15-02-2010, 09:01
1. Die Sozial- und Verantwortungsgemeinschaft sind begründet in Ehe und Familie. (§ 1353 BGB)
2. Der Staat zerstört die Institutionen von Ehe und Familie (vgl. Joachim Wiesner: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat und de facto Gleichstellung mit gleichgeschlechtlichen und "eheähnlichen" Lebensgemeinschaften.
3. Der Staat für die Sozial- und Verantwortungsgemeinschaft über "Hausgemeinschaften", "Bedarfsgemeinschaften" und "eheähnlichen Gemeinschaften" wieder ein. Der Unterschied liegt darin, dass Ehe und Familie vom Bürger selbstbestimmt eingegangen werden muss (§ 1310 Abs. 1 Satz 1, § 1311 BGB), die "Bedarfsgemeinschaften" und "eheähnlichen Gemeinschaften" jedoch vom Staat willkürlich festgelegt werden.
Das ist die Zwangsverheiratung durch den Deutschen Staat.
Zur Ablenkung wird über "Zwangsverheiratung unter Muslimen" hergezogen, damit das Volk den Betrug durch die eigene Regierung nicht bemerkt.
2. Der Staat zerstört die Institutionen von Ehe und Familie (vgl. Joachim Wiesner: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat und de facto Gleichstellung mit gleichgeschlechtlichen und "eheähnlichen" Lebensgemeinschaften.
3. Der Staat für die Sozial- und Verantwortungsgemeinschaft über "Hausgemeinschaften", "Bedarfsgemeinschaften" und "eheähnlichen Gemeinschaften" wieder ein. Der Unterschied liegt darin, dass Ehe und Familie vom Bürger selbstbestimmt eingegangen werden muss (§ 1310 Abs. 1 Satz 1, § 1311 BGB), die "Bedarfsgemeinschaften" und "eheähnlichen Gemeinschaften" jedoch vom Staat willkürlich festgelegt werden.
Das ist die Zwangsverheiratung durch den Deutschen Staat.
Zur Ablenkung wird über "Zwangsverheiratung unter Muslimen" hergezogen, damit das Volk den Betrug durch die eigene Regierung nicht bemerkt.