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BGH XII ZB 207/08: Gerichtskosten bei Teiltitulierung von Kindesunterhalt
#6
Das Motto vom XII. Zivi-Senat heißt ja: Bahn frei für alle Klagen!!!

Trotzdem ist das Urteil m.E. nur für die Gerichtskosten gut.
Es ging um einen Teilbetrag der Unterhaltsschuld aus einem vorangegangenem Prozeß.
Dieser wird zwar Hahne-mäßig als das auszurottende Böse beschreiben, was ausgemerzt gehört, aber das Urteil beziffert keinen außergerichtlich geforderten Unterhalt (sondern nur den Ausgeurteilten).

Dafür gibt's jetzt die schnuckelige Variante: Bei Gegenklage durch [Unterschreitung des Mindestniveaus], wird's ab jetzt teuer für den Mann - falls sie gewinnt.
Kein Freibrief zur Klage, aber das Gericht gewinnt in jedem Fall den vollen Streitwert.

Man möge mich korrigieren, falls ich mich irre.

Und den hier rahme ich mir über mein Bett:
Zitat:Ich stehe mehr auf den Standpunkt nicht zu klagen, weil es doch absurd ist, gewisses Unrecht mit dem gleichen Recht bekaempfen zu wollen.

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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RE: BGH XII ZB 207/08: Gerichtskosten bei Teiltitulierung von Kindesunterhalt - von Master Chief - 15-02-2010, 10:50

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