15-02-2010, 13:52
Wurde der Konstrukt "Bedarfsgemeinschaft" eigentlich schon abschließend vom Verfassungsgericht geklärt?
Im Prinzip ist der Konstrukt doch nur deshalb eingeführt worden, weil immer mehr Menschen zusammenleben ohne zu heiraten. Heiraten deshalb nicht, weil die steuerlichen Vorteile bei weitem nicht die Nachteile, nämlich den schädlichen Einfluss des Staates ausgleichen.
Also wird eben pauschal der Quasi-Status "verheiratet" angenommen, wenn mehrere Menschen zusammen in einer Wohnung leben.
Und falls es nicht so sein sollte, also getrennt gewirtschaftet wird, so muss dies den Behörden bewiesen werden, womit man Tür und Tor für Schnüffelaktionen öffnet.
In Australien soll das noch schlimmer sein...
Die Gegenmaßnahmen sind ja bekannt: Scheinwohnsitze...
Im Prinzip ist der Konstrukt doch nur deshalb eingeführt worden, weil immer mehr Menschen zusammenleben ohne zu heiraten. Heiraten deshalb nicht, weil die steuerlichen Vorteile bei weitem nicht die Nachteile, nämlich den schädlichen Einfluss des Staates ausgleichen.
Also wird eben pauschal der Quasi-Status "verheiratet" angenommen, wenn mehrere Menschen zusammen in einer Wohnung leben.
Und falls es nicht so sein sollte, also getrennt gewirtschaftet wird, so muss dies den Behörden bewiesen werden, womit man Tür und Tor für Schnüffelaktionen öffnet.
In Australien soll das noch schlimmer sein...
Die Gegenmaßnahmen sind ja bekannt: Scheinwohnsitze...