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BGH XII ZB 207/08: Gerichtskosten bei Teiltitulierung von Kindesunterhalt
#8
Zitat:Könntest du das näher spezifizieren? Das BGH-Urteil oben dreht sich nicht um den Streitwert, sondern nur um die Frage, wer nach einer Klage Gerichtskosten zahlt. Ein geringer Streitwert wird zu entsprechend geringen Gerichtskosten führen. Der Tip in der faq, unstrittige Beträge zu titulieren, senkt die Kosten, wie es dort auch geschrieben steht. Was genau sollte geändert werden?

Ganz einfach: Es ist egal, welchen Betrag du vorher "freiwillig" titulieren lassen willst, der Streitwert richtet sich nach den gesamten geforderten Wert, also den "freiwilligen" mit dazu. So verstehe ich das.
Ist ab jetzt egal, am Besten gar nichts mehr "freiwillig" titulieren lassen weil der Streitwert eh auf den ganzen Unterhaltsbetrag aufbaut.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: BGH XII ZB 207/08: Gerichtskosten bei Teiltitulierung von Kindesunterhalt - von gleichgesinnter - 15-02-2010, 18:54

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