15-02-2010, 19:11
(15-02-2010, 18:54)gleichgesinnter schrieb: Ganz einfach: Es ist egal, welchen Betrag du vorher "freiwillig" titulieren lassen willst, der Streitwert richtet sich nach den gesamten geforderten Wert, also den "freiwilligen" mit dazu. So verstehe ich das.
Aber wo steht das im Urteil? Über den Streitwert wird gar keine Aussage gemacht. Der BGH sagt, dass im Antrag stehen darf, dass es um den gesamten Unterhalt geht. Soweit klar. Im Gegenantrag biete ich einen Teilbetrag. Die Differenz daraus ist somit strittig und nicht der Gesamtbetrag.
Das BGH-Urteil besagt, dass in solchen Fällen die Gerichtskosten der Beklagte zu bezahlen hat. Es sagt nicht, dass der Streitwert der volle Betrag zu sein hat.