16-02-2010, 10:46
Nö, wenn die Verteilmasse des einen Erwerbstätigen ausreicht um alle Bedürfnisse abzudecken, ist der eine Hartz4 (er kriegt aber nur seine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt) und der andere ist Zahlesel.
Die Berechnung ist an sich korrekt, für Zahlungen an Personen werden Pauschalbeträge angesetzt, die Wohnkosten werden übernommen, die Wohnungsnebenkosten abzüglich der Warmwasserbereitung und Strom.
Für arbeitene gibt es höhere Pauschalbeträge, wegen Werbungskosten.
Derjenige der das Einkommen durch Arbeit verdient ist doppelt gestraft: Angenommen 2 Erwachsene (keine Verwandtschaft, keine gemeinsamen Kinder etc.) haben eine Wohngemeinschaft (mit Haushaltsgemeinschaft) gegründet.
Beide arbeiten existenzsichernd: kein Problem
Einer wird arbeitslos: kein Problem solange ALG1 Anspruch besteht.
Einer arbeitslos und keine Ansprüche aus Versicherungen etc.: Der arbeitende Partner muss die ganze Wohnung übernehmen und auch noch die Versorgung des anderen Partners, solange es sein Einommen hergibt.
Is krass: Unterhaltspflicht obwohl nicht mal verwandt oder sonst was in der Art. Immerhin darf der arbeitende die Transferleistung von der Steuer absetzen...
Die Berechnung ist an sich korrekt, für Zahlungen an Personen werden Pauschalbeträge angesetzt, die Wohnkosten werden übernommen, die Wohnungsnebenkosten abzüglich der Warmwasserbereitung und Strom.
Für arbeitene gibt es höhere Pauschalbeträge, wegen Werbungskosten.
Derjenige der das Einkommen durch Arbeit verdient ist doppelt gestraft: Angenommen 2 Erwachsene (keine Verwandtschaft, keine gemeinsamen Kinder etc.) haben eine Wohngemeinschaft (mit Haushaltsgemeinschaft) gegründet.
Beide arbeiten existenzsichernd: kein Problem
Einer wird arbeitslos: kein Problem solange ALG1 Anspruch besteht.
Einer arbeitslos und keine Ansprüche aus Versicherungen etc.: Der arbeitende Partner muss die ganze Wohnung übernehmen und auch noch die Versorgung des anderen Partners, solange es sein Einommen hergibt.
Is krass: Unterhaltspflicht obwohl nicht mal verwandt oder sonst was in der Art. Immerhin darf der arbeitende die Transferleistung von der Steuer absetzen...