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BGH XII ZB 207/08: Gerichtskosten bei Teiltitulierung von Kindesunterhalt
#12
(16-02-2010, 04:34)Master Chief schrieb: Jetzt wird's zwar (im Unterliegensfalle) teurer, ist aber immer noch besser als zuviel zu titulieren. Ich denke, daß p bei der Empfehlung gar nicht in Betracht gezogen hat, daß Mann die Gerichtskosten nach §93 ZPO voll abwälzen könnte.

Doch, aber das war schon immer unsicheres Gelände, in dem man abstürzen kann. In der faq stehen nur Tips, die mit hoher Wahrscheinlichkeit klappen. Sonst halten sich die Leute an Unsicheres und sind nachher stinkwütend, weil "das da stand und es nicht stimmte".

Es sind auch nicht die Gerichtskosten, die nun den Nachteil darstellen. Seit der Anwaltspflicht sind es die Anwaltskosten, die den Löwenanteil ausmachen. Ich denke aber, dass sich da das Ministerium und der BGH selber reingelegt haben. Die letzten Jahrzehnte waren gekennzeichnet von einer totalen Verschiebung aller Kosten- und Prozessrisiken auf den Pflichtigen. Die unselige Titulierungspflicht, die alle Abänderungen nach unten zu teuren prozessualen Vorgängen macht war der grösste Schritt. Mittlerweile haben wir aber eine Mangelfallwirtschaft und gerade der vom BGH verhandelte Fall einer Teilanerkenntnis ist typisch für einen Mangelfall. Der Mann hat nun Kosten für Gericht und Anwälte durch drei Instanzen zu zahlen, das macht einige tausend Euro nebst Zinsen aus, die er nun von maximal 900 EUR Selbsthalt in vielen Jahren abzustottern hat. Vom Selbstbehalt kann man eigentlich keine Anwaltskosten mehr bestreiten. Solange der Mangelfall noch nicht der Normalfall war, ging das noch. Nun ist der Anschlag erreicht und die absichtliche Überlastung der Pflichtigen führt zu Kettenreaktionen, die das System nicht vorgesehen hat, die in einem allgemeinen Offenbarungseid enden werden.

Schon jetzt werden die meisten Anwälte in diesem Bereich nur gegen Vorschuss tätig. Sie wissen, dass am Ende nichts übrig ist und sichern sich ihren Anteil der Beute schon vorher.
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RE: BGH XII ZB 207/08: Gerichtskosten bei Teiltitulierung von Kindesunterhalt - von p__ - 16-02-2010, 11:00

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