(16-02-2010, 10:35)p schrieb: Die ARGE wird das natürlich erst einmal nicht anerkennen, weil sie alles ablehnt was die Zahlungen rechtfertigt. WGs kennen das. Vor Gericht scheitert das, wenn der Empfänger seine Nachweise parat hat.
daher die vielen Klagen...
Aber mal im Ernst: was passiert wenn die ARGE eine Zahlung erst mal ablehnt?
Dann gibt's keine Kohle aber Widerspruch, der Widerspruch wird innerhalb von 3 Monaten abgelehnt, dann Klage und warten auf einen Gerichtstermin...
Und die ganze Zeit gibt's immer noch keine Kohle...
Also unverheiratetes Paar kann einer einfach den Wohnsitz wechseln und schon hat man der ARGE viel Berechnungsarbeit erspart.
Wenn Kinder da sind ist die Lage fast genauso, als wenn man verheiratet wäre. Dann versucht die ARGE Unterhaltsmaximierung zu betreiben...