17-02-2010, 00:01
@Vater
Warten wirs ab. Die Aussetzung der Umgangskontakte zum leiblichen Vater wird der EUGMR nie absegnen. Und was die Mutter letztlich gemacht hat, ist ein Verbrechen, das sie nun mit allen Mitteln anders darzustellen versucht. Immerhin hat sie eine totale Entfremdung der Kinder vom leiblichen Vater schon hinbekommen, was so ein EUGMR Richter vermutlich auch anders bewertet, als ein Deutsches Amtsgericht.
Wenn die Supermami vor dem EUGMR mit ihrem zusammenhangslosen, paranoiden Gelaber (Verweis auf ihre Homepage: http://anonym.to/?http://www.katrin-reic...ntare.html ), ihrem weinerlichen Ton und dem, was sie angestellt hat, auch noch Recht kriegen sollte, dann fällt hier eine letzte Instanz, die uns vor völliger Willkür bewahren könnte.
Warten wirs ab. Die Aussetzung der Umgangskontakte zum leiblichen Vater wird der EUGMR nie absegnen. Und was die Mutter letztlich gemacht hat, ist ein Verbrechen, das sie nun mit allen Mitteln anders darzustellen versucht. Immerhin hat sie eine totale Entfremdung der Kinder vom leiblichen Vater schon hinbekommen, was so ein EUGMR Richter vermutlich auch anders bewertet, als ein Deutsches Amtsgericht.
Wenn die Supermami vor dem EUGMR mit ihrem zusammenhangslosen, paranoiden Gelaber (Verweis auf ihre Homepage: http://anonym.to/?http://www.katrin-reic...ntare.html ), ihrem weinerlichen Ton und dem, was sie angestellt hat, auch noch Recht kriegen sollte, dann fällt hier eine letzte Instanz, die uns vor völliger Willkür bewahren könnte.
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